Geschichte
Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges waren bereits in den Anfangsjahren der BRD neben Mitgliedern der KPD und kommunistischer Organisationen auch BefürworterInnen der Wiedervereinigung und GegnerInnen des Adenauerschen Kurses der Westintegration und der Wiederbewaffnung staatlichen Repressionen ausgesetzt. Seit der Wiedereinführung des politischen Strafrechts im August 1951 reichten bloße Kontakte zu DDR-BürgerInnen und Mitgliedern kommunistischer Vorfeldorganisationen aus, um als "Verfassungsfeind" verdächtigt zu werden.
Proteste gegen die strafrechtlichen Ermittlungen und Prozesse wurden vor allem vonseiten der Verteidiger in politischen Strafsachen laut, die sich ab Mitte der 1950er Jahre auch parteiübergreifend wider die politische Justiz gegen KommunistInnen einsetzten. Zunehmend wurden auch in den Medien und der Politik Änderungen des politischen Strafrechts gefordert.
Der Vortrag soll beleuchten, inwiefern sich die Debatten um die politische Strafjustiz damals entwickelten und welche Vorstellungen von Demokratie ihnen zugrunde lagen.
Referentin: Sarah Langwald (Promotionsstudentin am Institut für soziale Bewegungen, Ruhr-Universität Bochum)
Moderation: Dr. Stefan Bollinger