Seniorenklub
Die Auseinandersetzungen zwischen den politischen Lagern nach der staatlichen Vereinigung 1990 kulminieren bis heute vor allem im Begriff "Rechtsstaat". Der DDR wurde mit der Absicht ihrer Delegitimierung von den Herrschenden das Verdikt Unrechtsstaat verpasst. Die BRD dagegen nimmt für sich in Anspruch, weltweit als Vorbild eines Rechtsstaates zu gelten. Der Begriff Unrechtsstaat ist bekanntlich nicht wissenschaftlich belegt und lediglich ein politischer Kampfbegriff.
Was ist aber ein Rechtsstaat? Welche Inhalte zeichnen ihn aus? Und worin unterscheiden sich die Ansprüche an einen solchen in einem bürgerlichen und in einem sozialistischen Staat? Tatsächlich war die DDR auf dem Wege zu einem sozialistischen Rechtsstaat, der dem bürgerlichen der BRD in vielen Bereichen weit überlegen gewesen wäre.
Referent: Dr. Hans Bauer (Stellvertretender Generalstaatsanwalt der DDR, Vorsitzender der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V.,GRH)
Moderation: Helga Labs