Junge Panke
Fast in Vergessenheit geraten ist, dass am 26. September 2021 mehr als eine Million Berliner*innen bei einem Volksentscheid das Anliegen befürworteten, die großen Berliner Immobilienunternehmen zu enteignen und zu vergesellschaften. Über 59,1 Prozent der gültigen Stimmen votierten dafür.
Auf die Umsetzung des Volksentscheids konnte sich die damalige rot-rot-grüne Regierungskoalition nicht einigen. Besonders harter Widerstand kam von der damaligen SPD-Bürgermeisterin Franziska Giffey. Als Kompromiss wurde sich auf die Einsetzung einer Kommission geeinigt, die zunächst prüfen sollte, ob das Land Berlin überhaupt die rechtliche Möglichkeit besitzt, circa 243.000 Wohnungen zu enteignen - und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.
Was wie ein Versuch wirkt(e), das Anliegen des gewonnenen Volksentscheids ins Abseits zu moderieren, könnte sich nun als legitimatorischer Bumerang erweisen. Die Expert*innen-Kommission entschied am 28. Juni 2023, dass ein solches Vorgehen einer Vergesellschaftung rechtlich prinzipiell möglich sei. Sie übergab den 154 Seiten langen Abschlussbericht an den neu gewählten schwarz-roten Senat. Umstritten blieb in der Kommission das Entschädigungskapitel.
Was steht aber genau in diesem Bericht? Was sind die Streitpunkte im Entschädigungskapitel? Was ist nun zu tun? Das wollen wir in einem eintägigen Seminar mit Aktivist*innen von der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen! lesen, verstehen und diskutieren.
Das Seminar wird gestaltet und angeleitet von Ika Reidinger, Isabelle Büchner und Isabella Rogner von der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen[1]
Den Abschlussbericht der Expert*innenkommission findet ihr hier[2].