Seniorenklub im Karl-Liebknecht-Haus
Vor 50 Jahren - im Dezember 1963 - standen 22 NS-Gewalttäter in Frankfurt am Main vor Gericht. Der Prozess war eine Zäsur in der Gerichtspraxis der Bundesrepublik in Bezug auf die Verfolgung nazistischer Gewaltverbrecher. Erstmals wurden SS-Angehörige wegen ihrer in einem deutschen Konzentrationslager verübten Verbrechen angeklagt. Auch wenn die verkündeten Strafen auf ein geteiltes Echo in der Welt stießen, wurde doch juristisch aufgeklärt, was sich in Auschwitz, jenem Konzentrationslager, dessen Name zum Synonym für den Holocaust wurde, abgespielt hatte.
In dem Vortrag werden Geschichte, Verlauf und Ergebnis des Prozesses dargestellt. Dabei wird insbesondere auf den Beitrag der DDR zum Auschwitz-Prozess eingegangen und auf die Beteiligung des Nebenklagevertreters Karl Kaul.
Referent: Ralph Dobrawa (Gotha, Rechtsanwalt, Autor des Buches "Der Auschwitz-Prozess: Ein Lehrstück deutscher Geschichte", Verlag Das Neue Berlin, 2013)
Moderation: Elfriede Juch