Busexkursion:
Die Busexkursion ist ausgebucht. Wir führen eine Warteliste. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns.
Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts entdeckten die Berlinerin und der Berliner den landschaftlich schönen und historisch interessanten Tellerrand von Berlin.
Viele uns heute bekannte Künstlerinnen und Künstler arbeiteten und erholten sich im unmittelbaren Umland von Berlin.
Nach 1989 gründeten sich zahlreiche Initiativen zur Erhaltung bzw. der Neugestaltung der Kultur-und Kunstlandschaft.
Mit dieser Exkursion werden wir uns näher mit einigen dieser interessanten Orte und Initiativen im ländlichen Raum befassen.
Reiseleitung: Dr. Siegfried Wein und Anke Geißler-Grünberg
Ablauf:
08.45 Uhr Treff in der Kopenhagener Str. 9, Nähe S-und U-Bahn-Hof Schönhauser Allee
09.00 Uhr Abfahrt
11.00 Uhr Besuch der Burg Beeskow mit Besichtigung des Archivs der Sammlung der DDR-Kunst und Besichtigung der Sonderausstellung Politische Plakate in Europa - Das politische Plakat in Frankreich und Polen
13.00 Uhr Mittagessen im Restaurant Spreebrücke
14.30 Uhr Besuch der Domstadt Fürstenwalde
Gespräch mit dem Direktor der Kulturfabrik Dr. Klaus-Peter Oehler
Besuch des Museums, des Rathauses mit einer Sonderausstellung und des Domes
16.30 Uhr Kaffeepause im Restaurant Bischofsschloss
17.30 Uhr Waldsieversdorf Begegnung mit dem Freundeskreis John Heartfield, Besuch des John-Heartfield-Hauses und Besuch einer Ausstellung mit den Arbeiten von John Heartfield.
Danach Heimreise nach Berlin
Ankunft an der Kopenhagener Str. 9 gegen 20.00 Uhr
Die Karten für die Exkursion müssen im Vorverkauf in der Geschäftsstelle erworben werden.
Ermäßigt sind: Schüler und Studenten sowie alle Personen, die Inhaber des BerlinPasses sind, d.h. alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)