Linke Metropolenpolitik
Im November 2018 erschien ein kurzer Aufsatz in der "Juristenzeitung", der Stadtaktivist*innen und Landespolitiker*innen elektrisierte. Er trug den Titel „Mittel und Wege landesrechtlichen Mietpreisrechts in angespannten Wohnungsmärkten“. In dem Aufsatz weist der Jurist Peter Weber darauf hin, dass die „seit 2006 nicht mehr beim Bund, sondern den Ländern liegende Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Bürgerliche Recht“ getrennt werden könne. Die „Föderalismusreform 2006“, die seit dem 1.9.2006 in Kraft ist, ermögliche es den Bundesländern, dass sie „selbstständig Mietpreisrecht außerhalb des BGB setzen könnten“.
Mit anderen Worten: Berlin „könnte ein öffentliches Preisrecht im Mietwohnungswesen schaffen“, das auch einen „Mietpreisstopp“ oder eine „Mietpreisfestsetzung“ enthalten könnte. Schnell machte die Idee eines „Mietendeckels“ die Runde, die ohne die Bundesregierung umgesetzt werden könnte – von der nach der „Mietpreisbremse“ nicht mehr viel Mieterschutz oder gar Eingriffe in den Mietmarkt zu erwarten sind.
Nun wurde monatelang geprüft, ob diese Idee nur eine Elfenbeinturmdiskussion unter Juristen*innen in einer Fachzeitschrift ist, oder ob die seit Jahren grassierenden Mieterhöhungen in Berlin endlich gestoppt werden könnten: Wie würde das dann in der Praxis aussehen, und für wen würde das tatsächlich gelten?
Darüber diskutieren wir mit der zuständigen Senatorin Katrin Lompscher (DIE LINKE).